Nach der Registrierung als Verkäufer/Autor werdet ihr durch die wichtigsten Einstellungen geleitet. Habt ihr diesen Schritt übersprungen, könnt ihr ihn hier wieder aufrufen.

Store-Setup

 

Ansonsten könnt ihr die Einstellungen aber auch ganz einfach über den Shop-Manager aufrufen. Klicke dazu einfach unten im Menü auf “Verkaufen” (mobil) oder für den Desktop oben im Menü auf “Hinzufügen -> Shop Dashboard”. Falls ihr noch nicht eingeloggt seit, werdet ihr auf die Login-Seite weitergeleitet. Danach sollte anschließend der Shop Manager erscheinen. Ansonsten über das Menü den Shop Manager aufrufen, oder klicke hier

Klicke links auf die Balken und öffne das Menü. Klicke auf Einstellungen, um alle Einstellungen deines Shops anzupassen.

Wie Du zu den Shop-Einstellung kommst findest Du im Punkt “Shop Einstellungen aufrufen” oder klicke hier.

Aktuell bietet Splander nur (Aus-)Zahlungen per Paypal an. Kunden können per Paypal oder Kredit-Karte zahlen. Sobald ein Kunde die Ware bezahlt hat, erhältst Du das Geld auf dein Paypal Konto.

Gehe dazu in deine Shop-Einstellungen und scrolle runter (mobil) gehe auf den Punkt “Zahlung”. Klicke unter “Bevorzugte Zahlungsmethode” auf das Drop-Down Menü und wähle Paypal aus. Trage im Feld darunter deine Paypal E-Mail Adresse ein. 
Klick dann ganz unten auf “speichern”, um die Einstellungen zu sichern.

 

(Abbildungen können je nach Mitgliedschaft von deinen verfügbaren Einstellungsmöglichkeiten abweichen)

Wie Du zu den Shop-Einstellung kommst findest Du im Punkt “Shop Einstellungen aufrufen” oder klicke hier.

Klicke auf “Versand” und aktiviere die Checkbox bei “Versand aktivieren”. Wähle eine Bearbeitungszeit in der deine Ware i.d.R. verschickt wird.

Bei Versandart wähle “Versandkosten nach Land”. Bei dieser Versandart definierst Du pauschale Versandkosten für die Länder, in die Ware verschicken möchtest. 

Unter dem Punkt “Mindestbestellwert für kostenlosen Versand” kannst Du eine Preisschwelle definieren, ab dem der Käufer keine Versandkosten zahlen muss. Standardmäßig steht dort “KEIN kostenloser Versand”. Dementsprechend müssen alle Käufer die Versandkosten zahlen, die Du im folgenden definierst. Beachte bitte, dass die Schwelle für den Kostenlosen Versand für alle Länder gilt, in die Du versendest (z.B. DE, IT, FR, …).

Falls Du die Abholung aktivieren willst, aktiviere die Checkbox “Lokale Abholung aktivieren” 

Im Feld “Versand aus:” legst Du fest, aus welchen Land Du versendest. Wähle hier z.B. “Deutschland”.

Im nächsten Abschnitt legst Du fest, wie hoch die Versandkosten sind, für die Länder in die Du verschicken möchtest. Wenn Du nur in dein Land verschicken möchtest, wähle unter “Versandtarife nach Land” und “Land” z.B. “Deutschland” aus und lege fest, was ein Kunde beim Kauf deiner Produkte zahlen soll.

Weitere Länder kannst Du mit dem rot markierten Plus hinzufügen.

Für unser Beispiel habe ich hier noch “Frankreich” als weiteres Land hinzugefügt.

Da ich aus Deutschland verkaufe, zahlen Käufer innerhalb Deutschlands 8€ für meine Produkte und für Frankreich 15€.

Im nächsten Abschnitt erfahrt ihr, wie ihr für bestimmte Produkte extra Versandkosten erheben könnt. Dies kann hilfreich sein, wenn ihr günstigen Versand für Zubehör oder Pflanzen anbieten möchtet, aber beim Versand von Garnelen die Styroporbox und Heatpack extra berechnet werden sollen.

Im Abschnitt “Produkte einstellen” wird dir gezeigt, wie du ein Produkt einstellen kannst.

In der Maske zum Produkt einstellen findet ihr unter dem Punkt “Versand” die Checkbox “Extra Produktversandkosten aktivieren”. Möchtet ihr z.B. bei den Garnelen, die ihr verkauft zusätzliche Versandkosten erheben, da ihr eine Styroporbox kaufen müsst, aktiviert die Checkbox.

In unserem Beispiel erheben wir nun 3€ zusätzliche Versandkosten zu den Versandkosten die wir in den Shop-Einstellungen definiert haben.

Bevor du den Verkauf startest möchten wir dich darüber informieren, dass es zwingend notwendig ist, die von deinem Land gesetzlich vorgeschriebenen Anbieter-Informationen zu deinen Angeboten korrekt auszufüllen. Siehe Splander AGB.

Dieses gilt sowohl für gewerbliche als auch private Anbieter. Informiert euch selbstständig und eigenverantwortlich über eure Pflichten und die inhaltlichen Anforderungen an ein Impressum.

Für Richtigkeit und Vollständigkeit der folgende Informationen übernehmen wir keine Gewähr :

Mindestanforderungen aus der E-Commerce-RL

Die E-Commerce-Richtlinie schreibt als zwingende Bestandteile einer Anbieterkennzeichnung folgende Punkte vor:

  • Name des Diensteanbieters

  • geographische Anschrift, unter der der Diensteanbieter niedergelassen ist

  • Angaben, die es ermöglichen, schnell mit dem Diensteanbieter Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren, einschließlich seiner E-Mail-Adresse

  • wenn der Diensteanbieter in ein Handelsregister oder ein vergleichbares öffentliches Register eingetragen ist, das Handelsregister, in das der Diensteanbieter eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung

  • soweit für die Tätigkeit eine Zulassung erforderlich ist, die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde

  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Inhaltliche Umsetzung in den Ländern

Österreich: Das österreichische Unternehmensgesetzbuch schreibt vor, dass der bürgerliche Name eines Einzelunternehmens zu nennen ist, wenn sich dieser von der im Firmenbuch eingetragenen Fima unterscheidet. Sofern Angaben zum Gesellschaftskapital gemacht werden, sind Stamm-bzw. Grundkapital und Höhe der ggf. ausstehenden Einlagen zu machen.

UK: Sofern das Gesellschaftskapital angegeben wird, muss es sich um das einbezahlte Kapital handeln.

Frankreich: Die Angabe einer Telefonnummer für Kundenanfragen ist im Impressum Pflicht in Frankreich.  Ein Erfordernis, das über die Pflichten der E-Commerce Richtlinie hinaus geht, ist nach französischem Recht die Angabe des Namens der für den Inhalt der Website verantwortlichen Person (Directeur de la publication). Es handelt sich hierbei immer um eine natürliche Person, die namentlich zu benennen ist.  Darüber hinaus sind Name, Adresse und Telefonnummer des Internetproviders anzugeben. Juristische Personen müssen Angaben zur Höhe des Stammkapitals machen.

Spanien: Die vollharmonisierende Verbraucherrechtlinie verlangt in allen EU Ländern die Nennung von Verhaltenskodizes, denen sich ein Händler unterworfen hat. Dies muss vor Abgabe der Bestellung erfolgen. In Spanien ist es jedoch Pflicht, diese Angabe in der Anbieterkennzeichnung zu machen. Hierunter gehört die Information über den elektronischen Zugang zum Verhaltenskodex.

Polen: Die E-Commerce Richtlinie wurde in Polen ohne Abweichungen umgesetzt. Die Nennung des vertretungsberechtigen bei juristischen Personen ist jedoch eine Pflicht, die sich aus nationaler Gesetzgebung ergibt. Der Vertretungsberechtige ist nicht zwingend in der Anbieterkennzeichnung zu nennen, ein Hinweis in den AGB reicht auch aus.

Italien: Für einzelne Rechtsformen wie die S.p.a, S.a.p.a und S.r.l muss über das eingezahlte Gesellschaftskapital informiert werden.

Niederlande: Sofern der Shop einen Handelsnamen verwendet, der nicht identisch ist mit dem im Handelsregister eingetragenen Namen, so ist darüber zu informieren, zu welchem Unternehmen der Handelsname gehört.

Für alle Länder gilt, dass seit Januar diesen Jahres ein Link zur OS-Platform leicht zugänglich bereitzustellen ist. Hierfür bietet sich das Impressum an in der Sektion Anbieter-Infos an.

Sitzlandprinzip vs. Marktintegration

Grundsätzlich gilt für die Anbieterkennzeichnung das Sitzlandprinzip. Es findet also das Recht des Staates Anwendung, in dem der Händler seinen Sitz hat. Folglich müssen deutsche Händler die Vorschriften des TMG sowie des BGB und EGBGB erfüllen.

Auch Privatverkäufer müssen sich ans Gesetz halten

Dass ein Splander-Shop privat betrieben wird, entbindet nicht automatisch von der Impressumspflicht, da auch hier die Voraussetzungen eines geschäftsmäßig angebotenen Dienstes vorliegen können.

Auch Privatverkäufer haften für Mängel – auch wenn sie diese weder kannten noch erkennen konnten. Aber: Sie können die Haftung mit der richtigen Klausel beschränken.

Die Anfragen eurer Kunden findet ihr, indem ihr entweder auf den Link in der Benachrichtigungsmail klickt oder beim Klick auf das kleine Fragezeichen, oben rechts, in eurem Shop-Manager.